Open Access am Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften

Was bedeutet Open Access?

Open Access bedeutet, dass wissenschaftliche Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte. Interessierte können die wissenschaftlichen Publikationen lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise nutzen, ohne dabei auf finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren zu stoßen.

 

Open Access in der Max-Planck-Gesellschaft:

"Die Max-Planck-Gesellschaft sieht sich dem Grundsatz verpflichtet, dass die Ergebnisse der Grundlagenforschung für jeden offen zugänglich sein sollten. In diesem Sinne wurde die Berlin Open Access Erklärung verfasst. Ich möchte Sie ermutigen, auch Ihre eigenen Forschungsergebnisse nach Zugang nach den Prinzipien von Open Access zu veröffentlichen. Sie tragen dazu bei, dass eine global und offen zugängliche Plattform von wissenschaftlichen und akademischen Erkenntnissen errichtet wird!"

Peter Gruss, ehemaliger Präsident der Max-Planck-Gesellschaft

  

Die Max-Planck-Gesellschaft ist Mitbegründerin der internationalen Open Access-Bewegung. Mit der Veröffentlichung der "Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" vom 22. Oktober 2003 und den sich daran anschließenden jährlichen Konferenzen wurde ein Prozess eingeleitet, der weltweit das Bewusstsein für das Thema Zugänglichkeit von wissenschaftlichen Informationen geschärft hat. 2013 jährt sich die Veröffentlichung der Berliner Erklärung zum zehnten Mal. (http://openaccess.mpg.de/)

 

Warum Open Access publizieren?

Gründe, warum man OA publizieren sollte:

  • öffentlich geförderte Forschung sollte der Öffentlichkeit sofort ohne Kosten bereitgestellt werden

  • verbessert  Zugang zu Ergebnissen öffentlich geförderter Forschung

  • ermöglicht rasche Diskussion aktueller Forschungsergebnisse

  • unterstützt internationale Zusammenarbeit

  • erhöhte Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von Forschungsergebnissen

  • gute Auffindbarkeit über Suchmaschinen und Nachweisdienste

  • langfristige Verfügbarkeit der Dokumente

  • erhöhte Nutzung, Anzahl von Zitierungen und Einfluss von Publikationen

  • Zugriffsbarrieren für fächerübergreifende Forschung und wissenschaftliche Kommunikation werden vermindert

  • Institutionen, die Fördergelder vergeben, wie EU, DFG, NIH etc., wenden sich immer mehr der Open Access Bewegung zu. In vielen Fällen sind die geförderten Projekte inzwischen vertraglich verpflichtet, ihre wissenschaftlichen Ergebnisse unter Open Access Standards zu veröffentlichen

  • die Position der Autorin und des Autors wird gestärkt: in OA-Veröffentlichungen, bleiben die Nutzungsrechte häufig bei den Autor*innen und nicht bei der Zeitschrift, wie es üblicherweise der Fall ist

  • Beitragskosten für wissenschaftliche Zeitschriften können langfristig reduziert werden

  • Forscher*innen, Student*innen, Ärzt*innen, Lehrer*innen, Journalist*innen und andere Personen weltweit (einschließlich der Entwicklungsländer), die an wissenschaftlichen Literatur interessiert sind, haben die Gelegenheit, freien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erhalten, ohne einer so genannten Bezahlschranke (paywall) zu begegnen

 

Wie publiziert man Open Access?

Es gibt zwei primäre Wege um OA zu publizieren:

1. Goldener Weg:

  • auch OA-Gold oder Goldener Open Access

  • Veröffentlichung in einer Peer-Review OA Gold-Zeitschrift, welche alle Artikel in der elektronischen Ausgabe frei zugänglich macht (keine Beitragskosten für den Leser)

  • es wird oft eine Creative-Commons-Lizenz genutzt

  • mitunter basiert das Finanzierungsmodell im Open Access Gold oft auf Publikationsgebühren, resp. Article Fees oder Article Processing Charges (APCs), die beträchtlich variieren und bis zu 5000$ pro Artikel betragen können

  • einige Open Access-Zeitschriften werden durch andere Mittel (Spenden, wissenschaftliche Gesellschaften usw.) finanziert, dies wird auch als 'Platin Weg' gekennzeichnet

Aktuelle APC-Lösungen für OA-Gold:

  • die MPG deckt zentral APCs für einige OA Gold-Zeitschiften (über 7400) hier

  • außerdem bestehen Preisnachlassvereinbarungen zwischen MPG und einigen anderen OA-Zeitschriften hier

  • wie schon erwähnt ist es für einige neuere Fördergelder (z.B. Horizon2020) und große Finanzierungseinrichtungen (die EU, NIH, DFG …) Voraussetzung, Resultate Open Access zu veröffentlichen

  • im Einzelfall können auch die Abteilungen Interesse an einer Open Access-Publikation haben und für die Deckung der APCs aufkommen

  • wenn die erstgenannte Autorin bzw. der erstgenannte Autor ein Mitglied der Universität Leipzigs ist (z.B. PhD-Student), ist ein Antrag an die Universitätsbibliothek Leipzigs für die Deckung der OA-Gold-APCs von deren DFG-geförderten Publikationsfonds möglich

2. Grüner Weg:

  • auch Self-Archiving, OA-Grün oder Grüner Open Access

  • 'Parallelveröffentlichen' oder 'Selbstarchivieren' auf privater Homepage, Institutshomepage oder Repositorien

  • elektronische Zweitveröffentlichung bereits erschienener Verlagspublikationen in digitalen Repositorien

  • Autor*innen machen eine Kopie ihrer Arbeit, welche in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht wurde, kostenlos verfügbar (z.B. Peer-Reviewed Postprints)

  • hierbei zu beachten ist, dass diese Veröffentlichungen mit dem individuellen Vertrag zwischen Autor*in und Zeitschrift übereinstimmen muss, sonst kann es zu Copyright-Verletzungen kommen

  • die meisten Herausgeber erlauben den Autor*innen das Manuskript ihrer Publikation nach einer 'Sperrfrist' von 6 oder 12 Monaten selbst zu verwenden

  • Arbeiten mit einer kurzen Verzögerung in einem Institutionsrepositorium zu veröffentlichen entspricht gewöhnlich den Anforderungen von Organisationen als NIH, DFG oder die EU

  • institutionelle Repositorien (z.B. MPG.PuRe) unterstützen die Sichtbarkeit der Forschung

 

Wie publiziert man OA-Grün:

  • vorgegebene Publikationsbedingungen (Informationen über Embargos usw.) können hier für viele Zeitschriften gefunden werden

  • vor der Unterzeichnung des Vertrags mit der Zeitschrift hat die Autorin bzw. der Autor das Recht, mit dieser die Vertragsbedingungen zu verhandeln, z.B. können Urheberrechtsvereinbarung geändert werden (hier kann ein Beispiel solch eines Nachtrags gefunden werden )

  • MPG.PuRe ist das Repositorium der Max-Planck-Gesellschaft, wo Sie Ihre Publikationen hochladen können, um sie frei verfügbar zu machen (Sichtbarkeit der Publikation erhöht sich und sie bleibt langfristig verfügbar)

  • im Directory of Open Access Repositories sind mehr als 2.500 Repositorien verzeichnet, die auch für Autor*innen zur Verfügung stehen (Link zum OpenDOAR)

 

Das unabdingbare Zweitveröffentlichungsrecht

Was bedeutet es?

  • seit dem 01.01.2014 gilt in Deutschland das Zweitveröffentlichungsrecht (§38(4) UrhG)

  • Autor*innen wird erlaubt, unter bestimmten Bedingungen die Manuskripte ihrer veröffentlichten Artikel, ein Jahr nach Erstveröffentlichung über das Internet frei zugänglich zu machen

  • bietet die Möglichkeit, die Manuskriptversion öffentlich zugänglich im Internet bereitzustellen, z.B. auf Institutsrepositorien

  • keine Pflicht, jede Autorin und jeder Autor kann es selbst wahrnehmen

  • Rechte wissenschaftlicher Autor*innen werden gegenüber Verlagen gestärkt

  • Regelung gilt für alle Artikel, die seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung erschienen sind

  • durch die Embargofrist wird sichergestellt, dass Verlage wirtschaftlich arbeiten können

  • Wissenschaftler*innen erhalten Möglichkeit, selbst über den Grad der Sichtbarkeit ihrer Forschungsergebnisse zu entscheiden

Was ist zu beachten?

  • Publikation muss ein in Deutschland erschienener wissenschaftlicher Artikel in einer Fachzeitschrift sein

  • Zweitpublikation muss in Deutschland erfolgen, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Autorin bzw. des Autors ist nicht wichtig

  • wissenschaftlicher Beitrag muss aus einer Periodika oder Sammlung sein, die mindestens zweimal jährlich erscheint

  • Recht darf erst ein Jahr nach Erstveröffentlichung ausgeübt werden

  • Quelle der Erstveröffentlichung muss angegeben werden

  • Zweitveröffentlichung ist in der "akzeptierten Manuskriptversion" erlaubt

  • Veröffentlichung mit Verlagslayout und Verlagslogo nur mit Erlaubnis des Verlages

  • darf mehrfach ausgeübt werden

  • darf keiner Gewinnerzielung dienen

  • Autor*in benötigt Zustimmung von etwaigen Koautor*innen

Downloads

 

Links

  1. Open Access-Webseite der Max-Planck-Gesellschaft

  2. Hier können Sie thematisch nach OA Gold-Zeitschriften suchen

  3. Übersicht der OA Gold-Zeitschiften, für welche die APCs zentral von der MPG bezahlt werden

  4. Das Max-Planck-Repositorium MPG.PuRe für OA Grün-Publikationen

  5. PuRe

  6. Liste von anderen Repositorien des Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR)

  7. Registry of Open Access Repositories (ROAR)

  8. Verzeichnet der Urheberrechtsvereinbarungen der Verlage und bewahrte Rechte der Autoren (Sherpa/RoMEO)

  9. Informationen über Open Access

  10. UNESCOs Open Access (OA) Curriculum

  11. Flächendeckende Umstellung auf Open Access möglich

  12. Zweitveröffentlichungsrecht

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